- Überführen des Verstorbenen, auch wenn der Tod nicht am Wohn- bzw. Bestattungsort eingetreten ist
- Bereitstellen des Sarges/ der Urne, der Deckengarnitur und der Bestattungswäsche
- Heimbürgentätigkeit sowie Einbetten des Verstorbenen
- Beurkundung des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt
- Abmeldung bei der zugehörigen Krankenkasse
- Abmeldung der Rente und der dreimonatigen Weiterzahlung der Rente an die Witwe/ den Witwer
- Ausgestaltung der Trauerfeierlichkeiten
- Bestellung der Trauermusik
- Organisation von Blumenschmuck
- Vermittlung eines Trauerredners
- Annahmen von Traueranzeigen sowie Trauerdankanzeigen
- Vermittlung von Trauerkartendruck
Sollten Sie weitere Fragen haben, melden Sie sich einfach telefonisch unter 0371 / 6761830 oder kommen Sie zu einem persönlichen Beratungsgespräch in unsere Geschäftsräume. Wir stehen Ihnen gern zur Seite.