Aufgrund der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 11. Dezember 2020 sind
Beisetzungen im engsten Familienkreis möglich, wobei
die Anzahl der Trauergäste 10 Personen nicht überschreiten darf.
Das betrifft die Feierhallen Friedhof und Krematorium, den Abschiedsraum Kolumbarium sowie Beisetzungen ohne Raumnutzung (Senkungen).
In allen Räumen besteht Maskenpflicht.
Darüber hinaus gelten auch weiterhin die Abstands- und Hygieneregelungen.
Die Friedhofsverwaltung bleibt auch im Lockdown erreichbar. Damit der Infektionsschutz gewährleistet wird, ist immer eine Terminvereinbarung erforderlich. Termine können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden (Tel. 0371 53 935-0 oder friedhof@stadt-chemnitz.de)